Wie finde ich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen?
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Hier stehen die Nachweise, die es gibt, und die Fragen, die vor dem Auftrag Klarheit bringen.
Kurz gefasst
Unabhängig ist ein Kfz-Sachverständiger, der seinen Auftrag von Ihnen erhält und weder für einen Versicherer noch für die reparierende Werkstatt arbeitet. Nachprüfen lässt sich das an drei Punkten: Auftraggeber, Nachweis der Sachkunde und offengelegte Honorargrundlage.
Warum Sie selbst prüfen müssen
Die Bezeichnung „Kfz-Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Sie sagt für sich genommen nichts über die Qualifikation aus.
Geschützt ist nur die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Die öffentliche Bestellung erfolgt nach § 36 Abs. 1 GewO durch die nach Landesrecht zuständige Stelle, und nur für bestimmte Sachgebiete. Voraussetzung ist, dass für die Bestellung ein Bedarf besteht, dass der Bewerber besondere Sachkunde nachweist und dass keine Bedenken gegen seine Eignung bestehen. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf vereidigt, unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch zu arbeiten.
Daneben gibt es Sachverständige mit Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, verbandsgeprüfte und freie Sachverständige.
Woran Sie Unabhängigkeit erkennen
Unabhängigkeit ist keine Frage des Titels, sondern des Auftragsverhältnisses und des Geldflusses. Die folgenden fünf Punkte lassen sich vor der Beauftragung klären.
- Der Auftrag kommt von Ihnen, nicht vom Versicherer und nicht von der Werkstatt; daran ändert sich nichts, wenn am Ende die gegnerische Versicherung die Rechnung zahlt.
- Das Büro repariert keine Fahrzeuge und vermittelt keine Reparaturaufträge.
- Es besteht kein Rahmenvertrag mit einem Versicherer über die Schadenprüfung.
- Die Grundlage des Honorars wird vor der Beauftragung genannt.
- Das Gutachten weist Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung getrennt aus, damit jede Position nachprüfbar bleibt.
Fragen, die vor dem Auftrag Klarheit bringen
Diese Fragen stellen Sie dem Sachverständigen:
- Für wen arbeiten Sie in diesem Fall, und wer zahlt Ihr Honorar?
- Welchen Nachweis Ihrer Sachkunde können Sie vorlegen?
- Besichtigen Sie das Fahrzeug selbst, und wo?
- Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?
- Was passiert, wenn die Versicherung Positionen kürzt?
Meine Nachweise
So beantworte ich die Frage nach der Sachkunde für mein eigenes Büro. Keiner dieser Nachweise ist eine öffentliche Bestellung; sie belegen Ausbildung und geprüfte Sachkunde.
- Geprüfter Kfz-Sachverständiger, Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e. V., Prüfung am 26.06.2012 in Düsseldorf.
- Weiterbildung zum Kfz-Schadengutachter, SBW, abgeschlossen am 17.06.2012.
- Kfz-Meister (Bachelor Professional) im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, Handwerkskammer zu Köln, 19.11.2011.
- Geprüfter Kfz-Servicetechniker (VDA/VDIK/ZDK), Handwerkskammer zu Köln, 2011.
- Eine öffentliche Bestellung nach § 36 GewO liegt bei mir nicht vor; ich arbeite als freier, verbandsgeprüfter Sachverständiger ausschließlich im Auftrag meiner Kunden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist die Bezeichnung Kfz-Sachverständiger geschützt?
Nein. Geschützt ist nur die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Sie wird nach § 36 Abs. 1 GewO von der nach Landesrecht zuständigen Stelle verliehen, wenn Bedarf besteht, besondere Sachkunde nachgewiesen ist und keine Bedenken gegen die Eignung bestehen.
Ist ein Gutachter des Versicherers unabhängig?
Nein. Er arbeitet im Auftrag des Versicherers und wird von diesem bezahlt. Zwischen Ihnen und dem Versicherer besteht in der Schadenhöhe ein Interessengegensatz; sein Bericht ersetzt kein eigenes Gutachten.
Woran erkenne ich, dass ein Sachverständiger nicht mit einer Werkstatt verbunden ist?
Fragen Sie, ob das Büro Reparaturen ausführt oder vermittelt und ob es Rahmenverträge mit Versicherern hat. Beide Fragen sollte das Büro klar beantworten können.
Stand: Oktober 2026
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