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Christoph Dederich, Kfz-Sachverständiger, bei der Fahrzeugübergabe

Wenn die Versicherung Ihr Gutachten kürzt

Kürzt die gegnerische Versicherung einzelne Positionen aus Gutachten oder Reparaturrechnung, müssen Sie das nicht hinnehmen. Wir erklären, wie es dazu kommt und was Sie als Geschädigter tun können.

Das Problem

Der Ablauf beginnt meist unauffällig. Sie reichen das Kfz-Gutachten oder die Reparaturrechnung bei der gegnerischen Versicherung ein und erwarten die Erstattung des vollen Betrags. Wochen später kommt statt der vollständigen Zahlung ein Schreiben, in dem einzelne Positionen gekürzt sind. Ausgestellt hat es meist nicht die Versicherung selbst, sondern ein von ihr beauftragter Prüfdienstleister, der die Kalkulation im Nachhinein gegenprüft.

Gekürzt werden dabei erfahrungsgemäß immer wieder dieselben Positionen: die Stundenverrechnungssätze der Werkstatt, Verbringungskosten zum Lackierbetrieb, Ersatzteilaufschläge, Kosten für die Beilackierung angrenzender Teile, Reinigungskosten, die Wertminderung, die angesetzte Nutzungsausfalldauer und mitunter sogar das Honorar des Sachverständigen selbst. Für Sie als Geschädigten wirkt das oft willkürlich, tatsächlich folgt es aber einem festen Muster in der Schadenregulierung.

Wichtig zu wissen: Ein solcher Prüfbericht ist kein eigenes Gutachten. Er entsteht in aller Regel am Schreibtisch, ohne dass jemand Ihr Fahrzeug noch einmal besichtigt. Grundlage sind allein die Fotos und Daten aus dem bereits vorliegenden Gutachten, die der Prüfdienstleister mit eigenen Tabellenwerten und Erfahrungssätzen abgleicht. Diese Distanz zum tatsächlichen Schaden ist einer der Hauptgründe, warum Kürzungen fachlich oft angreifbar sind und keineswegs automatisch zutreffen.

Für Sie bedeutet das zunächst nur eines: Ein Kürzungsschreiben ist eine Meinungsäußerung des Prüfdienstleisters, keine endgültige Feststellung. Bevor Sie eine Zahlung als erledigt betrachten, lohnt sich ein genauer Blick auf die einzelnen beanstandeten Positionen.

Die Rechtslage

Eine Kürzung müssen Sie als Geschädigter nicht einfach hinnehmen. Der Kfz-Sachverständige, der Ihr Unfallgutachten erstellt hat, kennt Ihr Fahrzeug, den tatsächlichen Schaden und die regionalen Verhältnisse aus eigener Anschauung, nicht aus einer pauschalen Tabelle. Er kann zu jeder einzelnen gekürzten Position fachlich Stellung nehmen und begründen, warum sie in dieser Höhe notwendig und in der Region ortsüblich ist. Diese fachliche Erwiderung nennt sich Stellungnahme bei Kürzung und setzt gezielt an den beanstandeten Punkten des Kürzungsschreibens an.

Entscheidend ist dabei die richtige Reihenfolge. Ein Kürzungsschreiben sollten Sie nicht ignorieren, denn Fristen für eine Reaktion laufen in der Regel weiter, auch wenn das Schreiben unfreundlich wirkt. Ebenso wenig sollten Sie vorschnell etwas unterschreiben oder eine Abfindungserklärung akzeptieren, bevor die einzelnen Positionen fachlich geprüft wurden. Eine solche Erklärung kann spätere Nachforderungen erschweren oder ausschließen, selbst wenn sich einzelne Kürzungen im Nachhinein als unberechtigt herausstellen.

Bleibt die gegnerische Versicherung trotz einer nachvollziehbaren, schriftlich begründeten Stellungnahme bei Kürzung bei ihrer Position, ist der Weg über einen Verkehrsrechtsanwalt meist der nächste sinnvolle Schritt. Der Sachverständige liefert dafür die technische Grundlage, also die fachliche Einordnung der strittigen Positionen, eine anwaltliche Vertretung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung ersetzt das aber nicht und ist auch nicht Teil einer Stellungnahme.

Ein Beispiel

Rechenbeispiel mit angenommenen Werten, keine reale Schadenmeldung: Im Gutachten sind Reparaturkosten von 4.200 € kalkuliert, darin enthalten unter anderem Verbringungskosten von 120 €, eine Beilackierung von 180 € und ein Stundenverrechnungssatz, der dem ortsüblichen Niveau einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Der Prüfdienstleister der gegnerischen Versicherung kürzt in seinem Schreiben die Verbringungskosten vollständig, streicht die Beilackierung mit dem Hinweis auf angebliche Unüblichkeit und setzt einen niedrigeren Stundensatz an. In der Summe ergibt sich eine Kürzung von 640 €, die Versicherung überweist entsprechend weniger, als im Gutachten ausgewiesen war.

Der Sachverständige nimmt die Kalkulation daraufhin noch einmal auf und prüft jede der drei beanstandeten Positionen einzeln. Verbringungskosten fallen an, weil die Werkstatt vor Ort nicht über eine eigene Lackierkabine verfügt, das Fahrzeug also tatsächlich verbracht werden muss. Die Beilackierung ist technisch erforderlich, damit angrenzende Bauteile farblich nicht sichtbar abweichen. Der angesetzte Stundenverrechnungssatz entspricht den Sätzen ortsansässiger Fachwerkstätten. In der schriftlichen Stellungnahme wird jede Position mit dieser Begründung belegt und der Versicherung erneut vorgelegt.

Im Ergebnis zahlt die Versicherung in diesem angenommenen Beispiel den ursprünglich gekürzten Betrag von 640 € nach. Ob und in welcher Höhe eine Nachzahlung im Einzelfall tatsächlich erfolgt, hängt immer von der konkreten Kürzung und den Umständen Ihres Schadens ab, das Beispiel dient nur der Veranschaulichung des Ablaufs.

Was Sie tun sollten

Erhalten Sie ein Kürzungsschreiben der gegnerischen Versicherung, prüfen Sie zunächst, welche Positionen konkret beanstandet werden, und legen Sie das Schreiben nicht einfach ab. Melden Sie es uns bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular, am besten zusammen mit dem ursprünglichen Gutachten oder der Rechnung, auf die sich die Kürzung bezieht. Wir sehen uns jede beanstandete Position noch einmal an und nehmen dazu im Rahmen einer Stellungnahme bei Kürzung schriftlich und fachlich Stellung, mit Bezug auf die ursprüngliche Kalkulation aus dem Unfallgutachten.

Unterschreiben Sie vorher keine Abfindungserklärung und akzeptieren Sie keine Restzahlung als endgültig erledigt, solange die Positionen nicht geprüft sind. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Reparatur bereits durchführen ließen oder sich für die fiktive Abrechnung entschieden haben, auch dort wirkt sich eine Kürzung unmittelbar auf die Auszahlung aus. Mehr zu diesem Abrechnungsweg lesen Sie in unserem Ratgeber Fiktive Abrechnung. Einen Überblick, welche Kosten bei einem Unfallgutachten überhaupt anfallen, finden Sie in unserem Ratgeber Was kostet ein Unfallgutachten.

Bleibt die Versicherung trotz Stellungnahme bei der Kürzung, ziehen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt hinzu, der Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung vertritt. Die Kosten für die Stellungnahme richten sich nach dem Aufwand, wir besprechen sie vorab mit Ihnen, bevor wir tätig werden.

Rufen Sie uns unter 0177 4010478 an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sehen uns das Kürzungsschreiben mit Ihnen an und sagen Ihnen, wie wir vorgehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum kürzt die gegnerische Versicherung mein Gutachten oder meine Reparaturrechnung?

Die Versicherung beauftragt häufig einen eigenen Prüfdienstleister, der die Kalkulation gegenprüft, meist ohne das Fahrzeug erneut zu besichtigen. Beanstandet werden dabei oft Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, Beilackierung oder die angesetzte Wertminderung.

Muss ich eine Kürzung der Versicherung einfach akzeptieren?

Nein. Der Sachverständige, der das Gutachten erstellt hat, kann zu jeder gekürzten Position fachlich Stellung nehmen und begründen, warum sie notwendig und ortsüblich ist. Eine Kürzung ist zunächst nur die Position des Prüfdienstleisters, keine endgültige Feststellung.

Was passiert, wenn ich das Kürzungsschreiben ignoriere?

Fristen laufen in der Regel weiter, auch wenn Sie nicht reagieren. Ohne Widerspruch bleibt es bei der gekürzten Zahlung, eine spätere Nachforderung wird dadurch schwieriger, deshalb sollten Sie das Schreiben zeitnah prüfen lassen.

Darf ich eine Abfindungserklärung der Versicherung unterschreiben?

Nicht ohne vorherige Prüfung. Eine solche Erklärung kann spätere Nachforderungen erschweren oder ausschließen, selbst wenn sich einzelne Kürzungen im Nachhinein als unberechtigt herausstellen. Lassen Sie die beanstandeten Positionen zunächst fachlich prüfen.

Ist ein Prüfbericht der Versicherung dasselbe wie ein Gutachten?

Nein. Ein Prüfbericht entsteht meist am Schreibtisch anhand der Fotos und Daten aus dem vorliegenden Gutachten, ohne erneute Besichtigung des Fahrzeugs. Ein Gutachten beruht dagegen auf einer eigenen Untersuchung des Fahrzeugs durch den Sachverständigen.

Was, wenn die Versicherung trotz Stellungnahme nicht nachzahlt?

Dann ist ein Verkehrsrechtsanwalt meist der nächste Schritt, der Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung vertritt. Der Sachverständige liefert dafür die technische Grundlage, die anwaltliche Vertretung ist aber nicht Teil der Stellungnahme.

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