Unabhängig
Wir sind an keine Werkstatt und an keine Versicherung gebunden. Als Geschädigter haben Sie die freie Gutachterwahl und können die Reparaturbestätigung bei uns als unabhängigem Sachverständigen beauftragen.
Leistung von Eifel-Schadenservice
Nach einer Eigen- oder Teilreparatur bestätigen wir schriftlich, dass der im Gutachten festgestellte Schaden fach- und sachgerecht behoben wurde. Rufen Sie uns unter 0177 4010478 an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
Mit der Reparaturbestätigung bestätigen wir nach einer Eigen- oder Teilreparatur schriftlich, dass der im Ausgangsgutachten festgestellte Schaden fach- und sachgerecht behoben wurde. Dazu vergleichen wir das reparierte Fahrzeug mit dem Unfallgutachten.
Als Geschädigter sind Sie frei darin, wie Sie die Reparatur nachweisen. Eine Werkstattrechnung ist eine Möglichkeit, bei einer Reparatur in Eigenregie liegt oft keine vor. Als unabhängiger Sachverständiger dokumentieren wir dann fachlich, dass die im Gutachten genannten Schäden tatsächlich beseitigt wurden.
Wir sind an keine Werkstatt und an keine Versicherung gebunden. Als Geschädigter haben Sie die freie Gutachterwahl und können die Reparaturbestätigung bei uns als unabhängigem Sachverständigen beauftragen.
Wir schauen uns Ihr repariertes Fahrzeug dort an, wo es steht, am Unfallort, zu Hause oder in der Werkstatt. Auch abends und am Wochenende sind wir erreichbar.
Den Abgleich zwischen Gutachten und tatsächlicher Reparatur halten wir schriftlich fest, damit Sie ihn gegenüber der Versicherung oder einem späteren Käufer nutzen können.
Die Nachricht geht direkt per E-Mail an uns.
Wir sind Ihr unabhängiger und freier Sachverständiger im Kreis Euskirchen, erreichbar unter 0177 4010478, auch abends und am Wochenende.

Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall: alles, was die gegnerische Versicherung erstatten muss.
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Fotos hochladen, 79 € Festpreis, Kostenvoranschlag vom Sachverständigen als PDF in 24 Stunden. Ohne Vor-Ort-Termin.
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Vor dem Kauf unabhängig vor Ort geprüft: über 50 Prüfpunkte, Report in 24 Stunden, Standard-Check 179 €.
Mehr lesenKontakt, direkt und ohne Umwege:
0177 4010478 WhatsApp: Schadenfotos direkt sendenDie Uhrzeit spielt keine Rolle!
Auch abends und am Wochenende erreichbar. Wenn wir nicht rangehen, rufen wir zurück.
Einsatzgebiete!
Eine Reparaturbestätigung wird in mehreren Situationen gebraucht. Rechnen Sie fiktiv ab und wollen für die tatsächliche Reparaturdauer Nutzungsausfall geltend machen, verlangt die Versicherung meist den Nachweis, dass und wann die Reparatur abgeschlossen wurde. Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden im Rahmen der 130-Prozent-Regel weiter, benötigen Sie die Bestätigung als Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur.
Auch beim späteren Verkauf oder zur Wiederherstellung des Kaskoschutzes nach einem Vorschaden ist die Bestätigung sinnvoll: Verlangt der Kaskoversicherer bei einem neuen Schaden den Nachweis, dass ein Vorschaden vollständig und fachgerecht behoben wurde, können Sie ihn damit vorlegen. Das gilt im Kreis Euskirchen, etwa in Mechernich, Euskirchen und Nettersheim. Melden Sie uns die abgeschlossene Reparatur bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular, Telefon 0177 4010478.
Wir halten zum reparierten Fahrzeug fest:
Die Kosten für die Reparaturbestätigung tragen Sie zunächst selbst, wir besprechen den Aufwand vorab mit Ihnen. Rechnen Sie rein fiktiv ab und holen die Bestätigung ohne weiteren Anlass ein, tragen Sie sie laut Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 24.01.2017, Az. VI ZR 146/16) in der Regel selbst. Brauchen Sie sie als Nachweis für Nutzungsausfall oder für die Weiternutzung nach der 130-Prozent-Regel, kommt eine Erstattung durch die Versicherung in Betracht, das prüfen wir im Einzelfall. Kürzt die Versicherung, prüfen wir das im Rahmen unserer Stellungnahme bei Kürzung.
Nein. Die Reparaturbestätigung knüpft an das bereits vorliegende Unfallgutachten an und bestätigt, dass die dort festgestellten Schäden tatsächlich fach- und sachgerecht behoben wurden. Ein neues, vollständiges Gutachten ist dafür nicht nötig.
Rechnen Sie rein fiktiv ab und holen die Bestätigung ohne weiteren Anlass ein, tragen Sie die Kosten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24.01.2017, Az. VI ZR 146/16) in der Regel selbst. Brauchen Sie sie dagegen als Nachweis der tatsächlichen Reparaturdauer für den Nutzungsausfall oder als Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur bei Weiternutzung nach der 130-Prozent-Regel, kommt eine Erstattung durch die gegnerische Versicherung in Betracht, das prüfen wir für Ihren Einzelfall.
Ja. Als Geschädigter sind Sie frei darin, wie Sie die Durchführung der Reparatur nachweisen. Unsere unabhängige Bestätigung dokumentiert den fach- und sachgerechten Zustand auch ohne Werkstattrechnung.
Nach einem späteren Schaden verlangen Kaskoversicherer häufig den Nachweis, dass ein früherer Vorschaden vollständig und fachgerecht behoben wurde. Unsere Bestätigung hält den Abgleich mit dem Ausgangsgutachten fest. Macht ein Versicherungsnehmer dagegen bewusst falsche Angaben, etwa indem er trotz verbauter Gebrauchtteile eine vollständige und fachgerechte Reparatur behauptet, kann das laut Rechtsprechung (OLG Celle, Urteil vom 30.01.2026, Az. 11 U 45/25) wegen arglistiger Täuschung zur vollständigen Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers führen, § 28 Abs. 3 Satz 2 VVG.
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Kfz-Sachverständigenbüro · Kreis Euskirchen