EIFEL-SCHADENSERVICEKfz-Sachverständigenbüro · Eifel & Kreis Düren
Christoph Dederich, Kfz-Sachverständiger, begrüßt eine Kundin beim Vor-Ort-Termin

Leistung von Eifel-Schadenservice

Reparaturbestätigung in der Eifel und im Kreis Düren

Nach einer Eigen- oder Teilreparatur bestätige ich schriftlich, dass der im Gutachten festgestellte Schaden fach- und sachgerecht behoben wurde. Rufen Sie mich unter 0177 4010478 an oder schreiben Sie mir per WhatsApp.

  • Unabhängig, ohne Bindung an Werkstatt oder Versicherung
  • Termin nach Absprache, kurzfristig
  • Kosten nach Aufwand, vorab mit Ihnen besprochen
10+ Jahreals Kfz-Sachverständiger
5,0 Bewertung bei Google, unabhängig
KurzfristigTermin nach Absprache
VorabKosten nach Aufwand besprochen

Was ist eine Reparaturbestätigung?

Mit der Reparaturbestätigung bestätige ich nach einer Eigen- oder Teilreparatur schriftlich, dass der im Ausgangsgutachten festgestellte Schaden fach- und sachgerecht behoben wurde. Dazu vergleiche ich das reparierte Fahrzeug mit dem Unfallgutachten.

Als Geschädigter sind Sie frei darin, wie Sie die Reparatur nachweisen. Eine Werkstattrechnung ist eine Möglichkeit, bei einer Reparatur in Eigenregie liegt oft keine vor. Als unabhängiger Sachverständiger dokumentiere ich dann fachlich, dass die im Gutachten genannten Schäden tatsächlich beseitigt wurden.

Ihr Kfz-Gutachter in der Eifel und im Kreis Düren

Unabhängig

Ich bin an keine Werkstatt und an keine Versicherung gebunden. Als Geschädigter haben Sie die freie Gutachterwahl und können die Reparaturbestätigung bei mir als unabhängigem Sachverständigen beauftragen.

Vor Ort bei Ihnen

Ich schaue mir Ihr repariertes Fahrzeug dort an, wo es steht, am Unfallort, zu Hause oder in der Werkstatt. Auch abends und am Wochenende bin ich erreichbar.

Nachvollziehbar dokumentiert

Den Abgleich zwischen Gutachten und tatsächlicher Reparatur halte ich schriftlich fest, damit Sie ihn gegenüber der Versicherung oder einem späteren Käufer nutzen können.

So läuft es ab

Reparatur meldenMelden Sie mir die abgeschlossene Eigen- oder Teilreparatur bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular.
Vor-Ort-TerminIch schaue mir Ihr Fahrzeug dort an, wo es steht, und vergleiche es mit dem Ausgangsgutachten.
Bestätigung erstellenIch halte schriftlich fest, ob die im Gutachten festgestellten Schäden fach- und sachgerecht behoben wurden, die Kosten bespreche ich vorab mit Ihnen.
Nachweis nutzenSie erhalten die Reparaturbestätigung und reichen sie bei der Versicherung oder einem Käufer als Nachweis ein.

Sie hinterlassen Ihre Daten, ich melde mich schnellstmöglich:

Die Nachricht geht direkt per E-Mail an mich.

Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit vorbereiteter Nachricht an info@eifel-schadenservice.de, nichts wird ohne Ihr Zutun gesendet.

Seit über 10 Jahren für Sie im Einsatz!

Ich bin Ihr unabhängiger und freier Sachverständiger in der Eifel und im Kreis Düren, erreichbar unter 0177 4010478, auch abends und am Wochenende.


Meine Leistungen im Überblick

Unfallschaden an der Fahrzeugfront, dokumentiert von Eifel-Schadenservice

Unfallgutachten

Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall: alles, was die gegnerische Versicherung erstatten muss.

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Fahrzeug fotografiert für den Kostenvoranschlag online

Kostenvoranschlag online

Fotos hochladen, 79 € Festpreis, Kostenvoranschlag vom Sachverständigen als PDF in 24 Stunden. Ohne Vor-Ort-Termin.

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Gebrauchtwagen vor dem Kauf geprüft

Gebrauchtwagencheck

Vor dem Kauf unabhängig vor Ort geprüft: über 50 Prüfpunkte, Report in 24 Stunden, Standard-Check 179 €.

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Gut zu wissen

Wann brauchen Sie eine Reparaturbestätigung?

Eine Reparaturbestätigung wird in mehreren Situationen gebraucht. Rechnen Sie fiktiv ab und wollen für die tatsächliche Reparaturdauer Nutzungsausfall geltend machen, verlangt die Versicherung meist den Nachweis, dass und wann die Reparatur abgeschlossen wurde. Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden im Rahmen der 130-Prozent-Regel weiter, benötigen Sie die Bestätigung als Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur.

Auch beim späteren Verkauf oder zur Wiederherstellung des Kaskoschutzes nach einem Vorschaden ist die Bestätigung sinnvoll: Verlangt der Kaskoversicherer bei einem neuen Schaden den Nachweis, dass ein Vorschaden vollständig und fachgerecht behoben wurde, können Sie ihn damit vorlegen. Das gilt im Kreis Euskirchen, etwa in Mechernich, Euskirchen und Nettersheim. Melden Sie mir die abgeschlossene Reparatur bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular, Telefon 0177 4010478.

Das steht in der Reparaturbestätigung

Ich halte zum reparierten Fahrzeug fest:

  • Abgleich der im Gutachten aufgeführten Schäden mit der tatsächlich durchgeführten Reparatur
  • Bestätigung der fach- und sachgerechten Ausführung
  • Datum des Reparaturabschlusses, als Grundlage für den Nutzungsausfall
  • Hinweis auf abweichende Positionen gegenüber dem Gutachten

Die Kosten für die Reparaturbestätigung tragen Sie zunächst selbst, ich bespreche den Aufwand vorab mit Ihnen. Rechnen Sie rein fiktiv ab und holen die Bestätigung ohne weiteren Anlass ein, tragen Sie sie laut Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 24.01.2017, Az. VI ZR 146/16) in der Regel selbst. Brauchen Sie sie als Nachweis für Nutzungsausfall oder für die Weiternutzung nach der 130-Prozent-Regel, kommt eine Erstattung durch die Versicherung in Betracht, das prüfe ich im Einzelfall. Kürzt die Versicherung, prüfe ich das im Rahmen meiner Stellungnahme bei Kürzung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ersetzt die Reparaturbestätigung ein neues Gutachten?

Nein. Die Reparaturbestätigung knüpft an das bereits vorliegende Unfallgutachten an und bestätigt, dass die dort festgestellten Schäden tatsächlich fach- und sachgerecht behoben wurden. Ein neues, vollständiges Gutachten ist dafür nicht nötig.

Zahlt die Versicherung die Reparaturbestätigung?

Rechnen Sie rein fiktiv ab und holen die Bestätigung ohne weiteren Anlass ein, tragen Sie die Kosten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24.01.2017, Az. VI ZR 146/16) in der Regel selbst. Brauchen Sie sie dagegen als Nachweis der tatsächlichen Reparaturdauer für den Nutzungsausfall oder als Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur bei Weiternutzung nach der 130-Prozent-Regel, kommt eine Erstattung durch die gegnerische Versicherung in Betracht, das prüfe ich für Ihren Einzelfall.

Ich habe das Fahrzeug in Eigenregie repariert, es gibt keine Werkstattrechnung. Reicht das?

Ja. Als Geschädigter sind Sie frei darin, wie Sie die Durchführung der Reparatur nachweisen. Meine unabhängige Bestätigung dokumentiert den fach- und sachgerechten Zustand auch ohne Werkstattrechnung.

Was hat die Reparaturbestätigung mit dem Kaskoschutz zu tun?

Nach einem späteren Schaden verlangen Kaskoversicherer häufig den Nachweis, dass ein früherer Vorschaden vollständig und fachgerecht behoben wurde. Meine Bestätigung hält den Abgleich mit dem Ausgangsgutachten fest. Macht ein Versicherungsnehmer dagegen bewusst falsche Angaben, etwa indem er trotz verbauter Gebrauchtteile eine vollständige und fachgerechte Reparatur behauptet, kann das laut Rechtsprechung (OLG Celle, Urteil vom 30.01.2026, Az. 11 U 45/25) wegen arglistiger Täuschung zur vollständigen Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers führen, § 28 Abs. 3 Satz 2 VVG.

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AdresseLandstraße 105, 53894 Mechernich
Telefonnummer0177 4010478
E-Mail Adresseinfo@eifel-schadenservice.de
ErreichbarkeitAuch abends und am Wochenende, wenn ich nicht rangehe, rufe ich zurück

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