Unabhängig
Ich bin an keine Werkstatt und an keine Versicherung gebunden. Als Geschädigter haben Sie die freie Gutachterwahl und können die Reparaturbestätigung bei mir als unabhängigem Sachverständigen beauftragen.
Leistung von Eifel-Schadenservice
Nach einer Eigen- oder Teilreparatur bestätige ich schriftlich, dass der im Gutachten festgestellte Schaden fach- und sachgerecht behoben wurde. Rufen Sie mich unter 0177 4010478 an oder schreiben Sie mir per WhatsApp.
Mit der Reparaturbestätigung bestätige ich nach einer Eigen- oder Teilreparatur schriftlich, dass der im Ausgangsgutachten festgestellte Schaden fach- und sachgerecht behoben wurde. Dazu vergleiche ich das reparierte Fahrzeug mit dem Unfallgutachten.
Als Geschädigter sind Sie frei darin, wie Sie die Reparatur nachweisen. Eine Werkstattrechnung ist eine Möglichkeit, bei einer Reparatur in Eigenregie liegt oft keine vor. Als unabhängiger Sachverständiger dokumentiere ich dann fachlich, dass die im Gutachten genannten Schäden tatsächlich beseitigt wurden.
Ich bin an keine Werkstatt und an keine Versicherung gebunden. Als Geschädigter haben Sie die freie Gutachterwahl und können die Reparaturbestätigung bei mir als unabhängigem Sachverständigen beauftragen.
Ich schaue mir Ihr repariertes Fahrzeug dort an, wo es steht, am Unfallort, zu Hause oder in der Werkstatt. Auch abends und am Wochenende bin ich erreichbar.
Den Abgleich zwischen Gutachten und tatsächlicher Reparatur halte ich schriftlich fest, damit Sie ihn gegenüber der Versicherung oder einem späteren Käufer nutzen können.
Die Nachricht geht direkt per E-Mail an mich.
Ich bin Ihr unabhängiger und freier Sachverständiger in der Eifel und im Kreis Düren, erreichbar unter 0177 4010478, auch abends und am Wochenende.

Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall: alles, was die gegnerische Versicherung erstatten muss.
Mehr lesen
Fotos hochladen, 79 € Festpreis, Kostenvoranschlag vom Sachverständigen als PDF in 24 Stunden. Ohne Vor-Ort-Termin.
Mehr lesen
Vor dem Kauf unabhängig vor Ort geprüft: über 50 Prüfpunkte, Report in 24 Stunden, Standard-Check 179 €.
Mehr lesenKontakt, direkt und ohne Umwege:
0177 4010478 WhatsApp: Schadenfotos direkt sendenDie Uhrzeit spielt keine Rolle!
Auch abends und am Wochenende erreichbar. Wenn ich nicht rangehe, rufe ich zurück.
Einsatzgebiete!
Eine Reparaturbestätigung wird in mehreren Situationen gebraucht. Rechnen Sie fiktiv ab und wollen für die tatsächliche Reparaturdauer Nutzungsausfall geltend machen, verlangt die Versicherung meist den Nachweis, dass und wann die Reparatur abgeschlossen wurde. Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden im Rahmen der 130-Prozent-Regel weiter, benötigen Sie die Bestätigung als Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur.
Auch beim späteren Verkauf oder zur Wiederherstellung des Kaskoschutzes nach einem Vorschaden ist die Bestätigung sinnvoll: Verlangt der Kaskoversicherer bei einem neuen Schaden den Nachweis, dass ein Vorschaden vollständig und fachgerecht behoben wurde, können Sie ihn damit vorlegen. Das gilt im Kreis Euskirchen, etwa in Mechernich, Euskirchen und Nettersheim. Melden Sie mir die abgeschlossene Reparatur bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular, Telefon 0177 4010478.
Ich halte zum reparierten Fahrzeug fest:
Die Kosten für die Reparaturbestätigung tragen Sie zunächst selbst, ich bespreche den Aufwand vorab mit Ihnen. Rechnen Sie rein fiktiv ab und holen die Bestätigung ohne weiteren Anlass ein, tragen Sie sie laut Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 24.01.2017, Az. VI ZR 146/16) in der Regel selbst. Brauchen Sie sie als Nachweis für Nutzungsausfall oder für die Weiternutzung nach der 130-Prozent-Regel, kommt eine Erstattung durch die Versicherung in Betracht, das prüfe ich im Einzelfall. Kürzt die Versicherung, prüfe ich das im Rahmen meiner Stellungnahme bei Kürzung.
Nein. Die Reparaturbestätigung knüpft an das bereits vorliegende Unfallgutachten an und bestätigt, dass die dort festgestellten Schäden tatsächlich fach- und sachgerecht behoben wurden. Ein neues, vollständiges Gutachten ist dafür nicht nötig.
Rechnen Sie rein fiktiv ab und holen die Bestätigung ohne weiteren Anlass ein, tragen Sie die Kosten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24.01.2017, Az. VI ZR 146/16) in der Regel selbst. Brauchen Sie sie dagegen als Nachweis der tatsächlichen Reparaturdauer für den Nutzungsausfall oder als Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur bei Weiternutzung nach der 130-Prozent-Regel, kommt eine Erstattung durch die gegnerische Versicherung in Betracht, das prüfe ich für Ihren Einzelfall.
Ja. Als Geschädigter sind Sie frei darin, wie Sie die Durchführung der Reparatur nachweisen. Meine unabhängige Bestätigung dokumentiert den fach- und sachgerechten Zustand auch ohne Werkstattrechnung.
Nach einem späteren Schaden verlangen Kaskoversicherer häufig den Nachweis, dass ein früherer Vorschaden vollständig und fachgerecht behoben wurde. Meine Bestätigung hält den Abgleich mit dem Ausgangsgutachten fest. Macht ein Versicherungsnehmer dagegen bewusst falsche Angaben, etwa indem er trotz verbauter Gebrauchtteile eine vollständige und fachgerechte Reparatur behauptet, kann das laut Rechtsprechung (OLG Celle, Urteil vom 30.01.2026, Az. 11 U 45/25) wegen arglistiger Täuschung zur vollständigen Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers führen, § 28 Abs. 3 Satz 2 VVG.
Leistungen
Ratgeber
Fragen und Antworten / Kontakt
Ein Anruf genügt. Ich bespreche Aufwand und Ablauf vorab mit Ihnen.
0177 4010478EIFEL-SCHADENSERVICE
Kfz-Sachverständigenbüro · Eifel & Kreis Düren