EIFEL-SCHADENSERVICEKfz-Sachverständigenbüro · Eifel & Kreis Düren
Silbergrauer Audi mit schwerem Frontschaden: Kotflügel und Stoßstange vorne rechts eingedrückt und aufgerissen, Scheinwerfer zerstört

Leistung von Eifel-Schadenservice

Wiederbeschaffungswert und Restwert in der Eifel

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ermittle ich Wiederbeschaffungswert und Restwert Ihres Fahrzeugs. Rufen Sie mich unter 0177 4010478 an oder schreiben Sie mir.

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Was sind Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Übersteigen die Reparaturkosten den Wert Ihres Fahrzeugs deutlich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Für die Abrechnung braucht es dann zwei Werte: den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, und den Restwert, den Marktwert Ihres beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand. Beide Werte zusammen entscheiden, wie viel Sie am Ende von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen.

Den Restwert legen nicht ich fest. Ich hole Angebote von regionalen Restwertaufkäufern ein und dokumentiere sie im Gutachten, die Versicherung setzt anschließend den höchsten marktüblichen Wert an. So bleibt die Abrechnung nachvollziehbar. Mein Unfallgutachten und die Restwertermittlung gehören bei einem Totalschaden zusammen.

Ihr Kfz-Gutachter in der Eifel und im Kreis Düren

Unabhängig

Ich arbeite unabhängig, ohne Bindung an Werkstatt oder Versicherung. Sie haben freie Gutachterwahl und müssen nicht den Gutachter der Gegenseite akzeptieren.

Vor Ort bei Ihnen

Ich begutachte Ihr Fahrzeug dort, wo es steht: am Unfallort, zu Hause oder in der Werkstatt. Auch abends und am Wochenende bin ich erreichbar.

Nachvollziehbar dokumentiert

Restwertangebote und Wiederbeschaffungswert dokumentiere ich vollständig im Gutachten, damit die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung nachvollziehbar bleibt.

So läuft es ab

KontaktaufnahmeMelden Sie mir den Schaden bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular.
BegutachtungIch begutachte den Schaden an Ihrem Fahrzeug bei Ihnen vor Ort und ermittle Wiederbeschaffungswert und Restwert.
SchadenmeldungIch übernehme die Meldung an die gegnerische Versicherung, inklusive der dokumentierten Restwertangebote.
SchadenregulierungIch setze mich für eine faire und vollständige Erstattung Ihrer Ansprüche ein.

Sie hinterlassen Ihre Daten, ich melde mich schnellstmöglich:

Die Nachricht geht direkt per E-Mail an mich.

Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit vorbereiteter Nachricht an info@eifel-schadenservice.de, nichts wird ohne Ihr Zutun gesendet.

Seit über 10 Jahren für Sie im Einsatz!

Ich bin Ihr unabhängiger und freier Sachverständiger in der Eifel und im Kreis Düren, erreichbar unter 0177 4010478, auch abends und am Wochenende.


Meine Leistungen im Überblick

Unfallschaden an der Fahrzeugfront, dokumentiert von Eifel-Schadenservice

Unfallgutachten

Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall: alles, was die gegnerische Versicherung erstatten muss. Kostenlos bei Nichtverschulden.

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Fahrzeug fotografiert für den Kostenvoranschlag online

Kostenvoranschlag online

Fotos hochladen, 79 € Festpreis, Kostenvoranschlag vom Sachverständigen als PDF in 24 Stunden. Ohne Vor-Ort-Termin.

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Gebrauchtwagen vor dem Kauf geprüft

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Vor dem Kauf unabhängig vor Ort geprüft: über 50 Prüfpunkte, Report in 24 Stunden, Standard-Check 179 €.

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Gut zu wissen

Ablauf: Wann brauchen Sie Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Diese Frage stellt sich, wenn ein Unfallschaden so hoch ausfällt, dass sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt, etwa wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Versicherer setzen hier häufig eine Grenze von etwa 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts an, die sogenannte 130-Prozent-Regel. Wird sie überschritten, gilt Ihr Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden. Die Abrechnung erfolgt dann in der Regel fiktiv, Sie erhalten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Zur Einordnung ein Rechenbeispiel mit angenommenen, runden Werten: Liegt der Wiederbeschaffungswert bei 10.000 € und der Restwert bei 3.000 €, ergibt sich eine Differenz von 7.000 €, die Sie von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Die tatsächlichen Werte hängen immer vom Einzelfall ab und stehen erst nach der Begutachtung an Ihrem Fahrzeug fest, egal ob es nach dem Unfall in Euskirchen, rund um Schleiden-Gemünd oder anderswo im Kreis Euskirchen steht. Melden Sie mir den Schaden bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular, telefonisch erreichen Sie mich unter 0177 4010478.

Das steht im Gutachten

Mein Gutachten dokumentiert bei einem Totalschaden:

  • Wiederbeschaffungswert und Restwert auf Basis der eingeholten Angebote regionaler Restwertaufkäufer
  • Reparaturdauer
  • Wertminderung und Nutzungsausfall
  • Grundlage für die fiktive oder tatsächliche Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung

Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenlos bei Nichtverschulden, die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Kosten, eine Vorkasse ist nicht nötig. Zeigt der Prüfbericht der Versicherung einen abweichenden Wert, prüfe ich das im Rahmen meiner Stellungnahme bei Kürzung fachlich. Mehr zur Berechnung des Restwerts beantworte ich ausführlich in meinen FAQ, für die Terminvereinbarung nutzen Sie meine Kontaktseite.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ermittelt die Restwertangebote für mein Fahrzeug?

Ich hole die Angebote bei regionalen Restwertaufkäufern ein und dokumentiere sie vollständig im Gutachten. Die Versicherung setzt anschließend den höchsten marktüblichen Wert an, damit die Abrechnung nachvollziehbar bleibt.

Muss ich mein Fahrzeug nach einem Totalschaden verkaufen?

Nein. Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert und entscheiden selbst, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen, weiterfahren oder verkaufen.

Bekomme ich auch eine Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug?

Ja, den Nutzungsausfall für die Tage ohne nutzbares Fahrzeug erfasse ich im Gutachten zusammen mit Wiederbeschaffungswert und Restwert, damit auch dieser Teil Ihres Schadens gegenüber der Versicherung belegt ist.

Warum ein eigenes Gutachten und nicht die Restwertbörse der Versicherung nutzen?

Sie haben freie Gutachterwahl und müssen nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Ich arbeite unabhängig, ohne Bindung an Werkstatt oder Versicherung, und prüfe abweichende Werte im Zweifel mit einer eigenen, fachlich begründeten Stellungnahme.

Muss ich die Kosten für das Gutachten vorstrecken?

Nein. Ich stelle das Gutachten direkt der gegnerischen Versicherung zu und rechne bei einem unverschuldeten Unfall direkt mit ihr ab, ohne Vorkasse durch Sie.

Ich helfe Ihnen: jetzt Gutachten beauftragen, kostenlos für Unfallgeschädigte

Ein Anruf genügt, den Rest übernehme ich, von der Besichtigung bis zur Zahlung der Versicherung.

0177 4010478

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AdresseLandstraße 105, 53894 Mechernich
Telefonnummer0177 4010478
E-Mail Adresseinfo@eifel-schadenservice.de
ErreichbarkeitAuch abends und am Wochenende, wenn ich nicht rangehe, rufe ich zurück

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