EIFEL-SCHADENSERVICEKfz-Sachverständigenbüro · Kreis Euskirchen
Christoph Dederich, Kfz-Sachverständiger, bei der Fahrzeugübergabe

Was kostet ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten hat keinen Pauschalpreis. Wir erklären, wovon die Kosten abhängen und in welchen Fällen Sie als Geschädigter nichts bezahlen.

Das Problem

Vor der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen stellt sich oft die gleiche Frage: Was kostet ein Unfallgutachten eigentlich? Eine pauschale Preisliste gibt es dafür nicht, denn der Aufwand für die Begutachtung hängt vom jeweiligen Schaden ab. Ein kleiner Blechschaden lässt sich anders dokumentieren als ein größerer Unfallschaden mit Wertminderung und Nutzungsausfall.

Der Umfang eines Unfallgutachtens richtet sich nach der Schadenhöhe, von der Reparaturkalkulation über eine mögliche Wertminderung und Nutzungsausfall bis zum Restwert bei einem Totalschaden, dazu kommt in jedem Fall eine vollständige Fotodokumentation. Je größer dieser Umfang, desto höher der Aufwand für die Begutachtung, ein einheitlicher Festpreis würde dem einzelnen Schaden nicht gerecht.

Für Geschädigte ist dabei oft nicht klar, wer diesen Aufwand am Ende trägt und ob sie selbst in Vorleistung gehen müssen. Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro im Kreis Euskirchen, ohne Bindung an Werkstatt oder Versicherung, erklären wir Ihnen, wovon die Kosten abhängen und wann Sie als Geschädigter nichts bezahlen.

Die Rechtslage

Bei einem unverschuldeten Unfall, dem Haftpflichtfall, zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten. Für Sie als Geschädigten ist das Unfallgutachten kostenlos bei Nichtverschulden, Sie gehen nicht in Vorleistung und rechnen nicht selbst mit der Gegenseite ab, wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung. Dabei haben Sie freie Gutachterwahl und können einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, unabhängig davon, welcher Aufwand für die Begutachtung Ihres Schadens nötig ist.

Anders sieht es aus, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder ein Gutachten ohne Unfallgegner in Auftrag geben, etwa für eigene Zwecke. In diesem Fall richten sich die Kosten nach dem Umfang des Schadens und werden vorab mit Ihnen besprochen, bevor wir mit der Begutachtung beginnen. Ist die Schuldfrage direkt nach dem Unfall noch unklar, beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich für Unfallgeschädigte, damit Sie wissen, wie Sie vorgehen sollten.

Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten: Ein Kostenvoranschlag schätzt vor allem die Reparaturkosten und hat keinen beweissichernden Charakter, während ein Gutachten den Schaden umfassend dokumentiert und als rechtssichere Grundlage gegenüber der Versicherung dient. Ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein vollständiges Gutachten nötig ist, hängt wesentlich von der sogenannten Bagatellgrenze ab. Sie liegt laut Rechtsprechung bei ca. 750 €, der Bundesgerichtshof entschied am 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03, dass bei Reparaturkosten von 715 € kein Bagatellschaden mehr vorliegt. Mehr dazu in unserem Ratgeber Die Bagatellgrenze.

Ein Beispiel

Rechenbeispiel mit angenommenen Werten, keine reale Schadenmeldung: Bei einem kleineren Parkschaden schätzt eine Werkstatt die Reparatur auf 600 €. Der Schaden liegt damit unter der Bagatellgrenze von ca. 750 €, ein vollständiges Gutachten lohnt sich hier meist nicht, ein Kostenvoranschlag oder ein Kleingutachten reicht aus. Für solche Fälle bietet sich auch unser Kostenvoranschlag online für 79 € an: Sie laden Ihre Schadenfotos hoch, bezahlen den Festpreis im Formular und erhalten das PDF innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang an Werktagen, ohne Vor-Ort-Termin. Ein solcher Kostenvoranschlag ersetzt kein Gutachten und steht unter dem Vorbehalt verdeckter Schäden.

Zweites Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Nach einem Auffahrunfall ermittelt das Gutachten Reparaturkosten von 3.200 €, dazu eine merkantile Wertminderung und mehrere Tage Nutzungsausfall. Weil hier neben der Reparaturkalkulation auch Wertminderung und Nutzungsausfall zu dokumentieren sind, ist der Umfang der Begutachtung deutlich größer als beim Parkschaden. Einen pauschalen Betrag für das Gutachten selbst nennen wir deshalb nicht, entscheidend ist der tatsächliche Aufwand im Einzelfall. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt dafür ohnehin die gegnerische Versicherung, kostenlos für Unfallgeschädigte.

Beide Beispiele zeigen: Die Schadenhöhe und der Umfang der Begutachtung entscheiden mit darüber, welche Form der Dokumentation zu Ihrem Fall passt und wie hoch der Aufwand dafür ausfällt.

Was Sie tun sollten

Melden Sie uns Ihren Schaden nach dem Unfall bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular, Schadenfotos können Sie uns vorab per WhatsApp schicken. Wir begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht, am Unfallort, zu Hause oder in der Werkstatt, ein Bürobesuch ist nicht nötig. Bei einem unverschuldeten Unfall übernehmen wir anschließend die Meldung an die gegnerische Versicherung und rechnen direkt mit ihr ab, eine Vorkasse ist dabei nicht nötig, unser Unfallgutachten ist für Sie kostenlos bei Nichtverschulden.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Schaden über oder unter der Bagatellgrenze liegt, oder liegt nur ein kleiner Schaden vor, sprechen Sie uns vorab an. Wir sagen Ihnen, ob ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist oder ob unser Kostenvoranschlag online für 79 € ausreicht. Haben Sie den Unfall selbst verschuldet oder beauftragen Sie das Gutachten ohne Unfallgegner, besprechen wir den Aufwand und die Kosten vorab mit Ihnen, bevor wir tätig werden.

Rufen Sie uns unter 0177 4010478 an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder nutzen Sie unser Kontaktformular, auch abends und am Wochenende, wenn wir nicht rangehen, rufen wir zurück. Was ein Unfallgutachten für Sie im Einzelfall kostet, beantworten wir auch kurz in unseren FAQ. Wer bei Teilschuld oder eigenem Verschulden zahlt, erklären wir ausführlich im Ratgeber Unfallgutachten: Wer zahlt den Gutachter?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gibt es einen Festpreis für ein Unfallgutachten?

Nein, eine pauschale Preisliste gibt es nicht. Der Aufwand richtet sich nach dem Umfang des Schadens, etwa nach Reparaturkalkulation, Wertminderung und Nutzungsausfall. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt ohnehin die gegnerische Versicherung, für Sie ist das Unfallgutachten kostenlos bei Nichtverschulden.

Was kostet ein Unfallgutachten, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe?

In diesem Fall richten sich die Kosten nach dem Umfang des Schadens. Wir besprechen den Aufwand vorab mit Ihnen, bevor wir mit der Begutachtung beginnen, feste Beträge nennen wir dabei nicht pauschal.

Reicht bei einem kleinen Schaden ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens?

Häufig ja, insbesondere unterhalb der Bagatellgrenze von ca. 750 €. Für solche Fälle bietet sich auch unser Kostenvoranschlag online für 79 € an, mit Festpreis und PDF innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang.

Wir helfen Ihnen: jetzt Gutachten beauftragen, kostenlos für Unfallgeschädigte

Ein Anruf genügt, den Rest übernehmen wir, von der Besichtigung bis zur Zahlung der Versicherung.

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