EIFEL-SCHADENSERVICEKfz-Sachverständigenbüro · Kreis Euskirchen
Christoph Dederich, Kfz-Sachverständiger, bei der Fahrzeugübergabe

Leistung von Eifel-Schadenservice

Reparaturbestätigung im Kreis Euskirchen

Nach einer Eigen- oder Teilreparatur bestätigen wir schriftlich, dass der im Gutachten festgestellte Schaden fach- und sachgerecht behoben wurde. Rufen Sie uns unter 0177 4010478 an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

  • Unabhängig, ohne Bindung an Werkstatt oder Versicherung
  • Termin nach Absprache, kurzfristig
  • Kosten nach Aufwand, vorab mit Ihnen besprochen
10+ Jahreals Kfz-Sachverständiger
5,0 Bewertung bei Google, unabhängig
kurzfristigTermin nach Absprache
vorabKosten nach Aufwand besprochen

Was ist eine Reparaturbestätigung?

Mit der Reparaturbestätigung bestätigen wir nach einer Eigen- oder Teilreparatur schriftlich, dass der im Ausgangsgutachten festgestellte Schaden fach- und sachgerecht behoben wurde. Dazu vergleichen wir das reparierte Fahrzeug mit dem Unfallgutachten.

Als Geschädigter sind Sie frei darin, wie Sie die Reparatur nachweisen. Eine Werkstattrechnung ist eine Möglichkeit, bei einer Reparatur in Eigenregie liegt oft keine vor. Als unabhängiger Sachverständiger dokumentieren wir dann fachlich, dass die im Gutachten genannten Schäden tatsächlich beseitigt wurden.

Ihr Kfz-Gutachter im Kreis Euskirchen

Unabhängig

Wir sind an keine Werkstatt und an keine Versicherung gebunden. Als Geschädigter haben Sie die freie Gutachterwahl und können die Reparaturbestätigung bei uns als unabhängigem Sachverständigen beauftragen.

Vor Ort bei Ihnen

Wir schauen uns Ihr repariertes Fahrzeug dort an, wo es steht, am Unfallort, zu Hause oder in der Werkstatt. Auch abends und am Wochenende sind wir erreichbar.

Nachvollziehbar dokumentiert

Den Abgleich zwischen Gutachten und tatsächlicher Reparatur halten wir schriftlich fest, damit Sie ihn gegenüber der Versicherung oder einem späteren Käufer nutzen können.

So läuft es ab

Reparatur meldenMelden Sie uns die abgeschlossene Eigen- oder Teilreparatur bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular.
Vor-Ort-TerminWir schauen uns Ihr Fahrzeug dort an, wo es steht, und vergleichen es mit dem Ausgangsgutachten.
Bestätigung erstellenWir halten schriftlich fest, ob die im Gutachten festgestellten Schäden fach- und sachgerecht behoben wurden, die Kosten besprechen wir vorab mit Ihnen.
Nachweis nutzenSie erhalten die Reparaturbestätigung und reichen sie bei der Versicherung oder einem Käufer als Nachweis ein.

Sie hinterlassen Ihre Daten, wir melden uns schnellstmöglich:

Die Nachricht geht direkt per E-Mail an uns.

Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit vorbereiteter Nachricht an info@eifel-schadenservice.de, nichts wird ohne Ihr Zutun gesendet.

Seit über 10 Jahren für Sie im Einsatz!

Wir sind Ihr unabhängiger und freier Sachverständiger im Kreis Euskirchen, erreichbar unter 0177 4010478, auch abends und am Wochenende.


Effektive Schadensabwicklung:
Die nächsten Schritte im Überblick

Reparatur meldenMelden Sie uns die abgeschlossene Eigen- oder Teilreparatur bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular.
Vor-Ort-TerminWir schauen uns Ihr Fahrzeug dort an, wo es steht, und vergleichen es mit dem Ausgangsgutachten.
Bestätigung erstellenWir halten schriftlich fest, ob die im Gutachten festgestellten Schäden fach- und sachgerecht behoben wurden, die Kosten besprechen wir vorab mit Ihnen.
Nachweis nutzenSie erhalten die Reparaturbestätigung und reichen sie bei der Versicherung oder einem Käufer als Nachweis ein.

Unsere Leistungen im Überblick

Unfallschaden an der Fahrzeugfront, dokumentiert von Eifel-Schadenservice

Unfallgutachten

Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall: alles, was die gegnerische Versicherung erstatten muss.

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Fahrzeug fotografiert für den Kostenvoranschlag online

Kostenvoranschlag online

Fotos hochladen, 79 € Festpreis, Kostenvoranschlag vom Sachverständigen als PDF in 24 Stunden. Ohne Vor-Ort-Termin.

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Gebrauchtwagen vor dem Kauf geprüft

Gebrauchtwagencheck

Vor dem Kauf unabhängig vor Ort geprüft: über 50 Prüfpunkte, Report in 24 Stunden, Standard-Check 179 €.

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3D-Karte des Kreis Euskirchen mit allen Einsatzorten: Euskirchen, Mechernich, Kall, Zülpich, Blankenheim, Schleiden, Bad Münstereifel, Weilerswist, Hellenthal, Nettersheim, Dahlem

Einsatzgebiete!

Kfz-Gutachten im gesamten Kreis Euskirchen und in Düren!

Gut zu wissen

Wann brauchen Sie eine Reparaturbestätigung?

Eine Reparaturbestätigung wird in mehreren Situationen gebraucht. Rechnen Sie fiktiv ab und wollen für die tatsächliche Reparaturdauer Nutzungsausfall geltend machen, verlangt die Versicherung meist den Nachweis, dass und wann die Reparatur abgeschlossen wurde. Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden im Rahmen der 130-Prozent-Regel weiter, benötigen Sie die Bestätigung als Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur.

Auch beim späteren Verkauf oder zur Wiederherstellung des Kaskoschutzes nach einem Vorschaden ist die Bestätigung sinnvoll: Verlangt der Kaskoversicherer bei einem neuen Schaden den Nachweis, dass ein Vorschaden vollständig und fachgerecht behoben wurde, können Sie ihn damit vorlegen. Das gilt im Kreis Euskirchen, etwa in Mechernich, Euskirchen und Nettersheim. Melden Sie uns die abgeschlossene Reparatur bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular, Telefon 0177 4010478.

Das steht in der Reparaturbestätigung

Wir halten zum reparierten Fahrzeug fest:

  • Abgleich der im Gutachten aufgeführten Schäden mit der tatsächlich durchgeführten Reparatur
  • Bestätigung der fach- und sachgerechten Ausführung
  • Datum des Reparaturabschlusses, als Grundlage für den Nutzungsausfall
  • Hinweis auf abweichende Positionen gegenüber dem Gutachten

Die Kosten für die Reparaturbestätigung tragen Sie zunächst selbst, wir besprechen den Aufwand vorab mit Ihnen. Rechnen Sie rein fiktiv ab und holen die Bestätigung ohne weiteren Anlass ein, tragen Sie sie laut Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 24.01.2017, Az. VI ZR 146/16) in der Regel selbst. Brauchen Sie sie als Nachweis für Nutzungsausfall oder für die Weiternutzung nach der 130-Prozent-Regel, kommt eine Erstattung durch die Versicherung in Betracht, das prüfen wir im Einzelfall. Kürzt die Versicherung, prüfen wir das im Rahmen unserer Stellungnahme bei Kürzung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ersetzt die Reparaturbestätigung ein neues Gutachten?

Nein. Die Reparaturbestätigung knüpft an das bereits vorliegende Unfallgutachten an und bestätigt, dass die dort festgestellten Schäden tatsächlich fach- und sachgerecht behoben wurden. Ein neues, vollständiges Gutachten ist dafür nicht nötig.

Zahlt die Versicherung die Reparaturbestätigung?

Rechnen Sie rein fiktiv ab und holen die Bestätigung ohne weiteren Anlass ein, tragen Sie die Kosten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24.01.2017, Az. VI ZR 146/16) in der Regel selbst. Brauchen Sie sie dagegen als Nachweis der tatsächlichen Reparaturdauer für den Nutzungsausfall oder als Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur bei Weiternutzung nach der 130-Prozent-Regel, kommt eine Erstattung durch die gegnerische Versicherung in Betracht, das prüfen wir für Ihren Einzelfall.

Ich habe das Fahrzeug in Eigenregie repariert, es gibt keine Werkstattrechnung. Reicht das?

Ja. Als Geschädigter sind Sie frei darin, wie Sie die Durchführung der Reparatur nachweisen. Unsere unabhängige Bestätigung dokumentiert den fach- und sachgerechten Zustand auch ohne Werkstattrechnung.

Was hat die Reparaturbestätigung mit dem Kaskoschutz zu tun?

Nach einem späteren Schaden verlangen Kaskoversicherer häufig den Nachweis, dass ein früherer Vorschaden vollständig und fachgerecht behoben wurde. Unsere Bestätigung hält den Abgleich mit dem Ausgangsgutachten fest. Macht ein Versicherungsnehmer dagegen bewusst falsche Angaben, etwa indem er trotz verbauter Gebrauchtteile eine vollständige und fachgerechte Reparatur behauptet, kann das laut Rechtsprechung (OLG Celle, Urteil vom 30.01.2026, Az. 11 U 45/25) wegen arglistiger Täuschung zur vollständigen Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers führen, § 28 Abs. 3 Satz 2 VVG.

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0177 4010478

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AdresseLandstraße 105, 53894 Mechernich
Telefonnummer0177 4010478
E-Mail Adresseinfo@eifel-schadenservice.de
ErreichbarkeitAuch abends und am Wochenende, wenn wir nicht rangehen, rufen wir zurück

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