Wiederbeschaffungswert: Bedeutung, Ermittlung, Beispiel
Der Wiederbeschaffungswert entscheidet nach einem Unfall mit über Ihre Erstattung. Wir erklären, was er bedeutet, wie er ermittelt wird und wie er sich von Restwert und Neupreis unterscheidet.
Das Problem
Nach einem Unfall taucht im Gutachten oder im Gespräch mit der Versicherung schnell der Begriff Wiederbeschaffungswert auf, oft ohne genaue Erklärung. Viele Geschädigte fragen sich, was dieser Wert eigentlich bedeutet und warum er für die Erstattung so wichtig ist. Verwechselt wird der Wiederbeschaffungswert häufig mit dem Neupreis des Fahrzeugs oder mit einem pauschalen Zeitwert, dabei meint er etwas anderes.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie am regionalen Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssten: gleiches Modell, ähnliches Alter, vergleichbare Laufleistung, Ausstattung und Zustand, angeboten bei einem seriösen Händler, und zwar zum Zeitpunkt des Unfalls. Er unterscheidet sich damit deutlich vom Neupreis, den ein fabrikneues Fahrzeug kosten würde, und ebenso von einem groben Zeitwert, der den regionalen Gebrauchtwagenmarkt außer Acht lässt.
Ohne diesen Wert lässt sich weder beurteilen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, noch, wie viel Ihnen die gegnerische Versicherung dabei erstatten muss. Wer den Wiederbeschaffungswert nicht kennt oder eine grobe Schätzung ungeprüft übernimmt, riskiert eine zu niedrige Abrechnung.
Hinzu kommt: Der Wiederbeschaffungswert lässt sich nicht aus einer einzelnen Tabelle ablesen, sondern muss für Ihr konkretes Fahrzeug am tatsächlichen regionalen Markt recherchiert werden. Zwei baugleiche Fahrzeuge mit unterschiedlicher Ausstattung oder unterschiedlichem Zustand können einen spürbar unterschiedlichen Wiederbeschaffungswert haben. Ohne diese Marktrecherche bleibt unklar, ob der von der Versicherung genannte Wert überhaupt zu Ihrem Fahrzeug passt.
Die Rechtslage
Der Wiederbeschaffungswert ist fester Bestandteil eines Kfz-Gutachtens. Neben Reparaturdauer, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert steht er im Gutachten als eigener Wert, ermittelt durch den unabhängigen Kfz-Sachverständigen anhand von Vergleichsangeboten für gleichwertige Fahrzeuge am regionalen Markt. Ein bloßer Kostenvoranschlag der Werkstatt enthält diesen Wert dagegen nicht und hat keinen beweissichernden Charakter.
Vom Wiederbeschaffungswert zu unterscheiden ist der Restwert: Er beschreibt den Marktwert Ihres Fahrzeugs im beschädigten Zustand nach dem Unfall und wird anhand von Angeboten regionaler Restwertaufkäufer ermittelt, die Versicherung setzt anschließend den höchsten marktüblichen Wert an. Die Differenz aus beiden Werten, also Wiederbeschaffungswert minus Restwert, wird als Wiederbeschaffungsaufwand bezeichnet und bildet bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Grundlage für die fiktive Abrechnung.
Ob überhaupt ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, hängt vom Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert ab. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als die sogenannte 130-Prozent-Regel, gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden. Wie diese Grenze im Detail wirkt, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber 130-Prozent-Regel.
Als Geschädigter haben Sie zudem freie Gutachterwahl und müssen sich für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts nicht auf den Prüfbericht der gegnerischen Versicherung verlassen, sondern können einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen.
Ein Beispiel
Rechenbeispiel mit angenommenen Werten, keine reale Schadenmeldung: Der Sachverständige ermittelt für ein Fahrzeug anhand von Vergleichsangeboten am regionalen Markt einen Wiederbeschaffungswert von 9.000 €. Der Neupreis eines vergleichbaren Modells läge deutlich höher, spielt für die Abrechnung nach dem Unfall aber keine Rolle, denn maßgeblich ist allein der regionale Marktpreis für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug.
Die Werkstatt kalkuliert Reparaturkosten von 12.000 € und übersteigt damit die 130-Prozent-Grenze deutlich, es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Nach Einholung mehrerer Angebote regionaler Restwertaufkäufer wird ein Restwert von 2.500 € dokumentiert. Der Wiederbeschaffungsaufwand, also die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, beträgt in diesem angenommenen Beispiel 6.500 €. Diesen Betrag erhalten Sie bei fiktiver Abrechnung von der gegnerischen Versicherung, unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen.
Das Beispiel zeigt: Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wiederbeschaffungsaufwand sind drei unterschiedliche Zahlen mit unterschiedlicher Bedeutung. Die tatsächlichen Werte für Ihr Fahrzeug stehen erst nach einer Begutachtung fest und hängen immer vom Einzelfall ab.
Was Sie tun sollten
Nennt Ihnen die Versicherung nach einem Unfall einen Wiederbeschaffungswert, ohne dass ein eigenes Gutachten vorliegt, sollten Sie diese Zahl nicht ungeprüft übernehmen. Lassen Sie den Wert stattdessen von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen anhand von Vergleichsangeboten am regionalen Markt ermitteln und im Gutachten dokumentieren, damit die Grundlage für Ihre Erstattung nachvollziehbar ist. Weicht ein von der Gegenseite genannter Wert von unserer Ermittlung ab, prüfen wir das im Rahmen einer Stellungnahme fachlich. Mehr zu unserer Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert lesen Sie bei Restwert und Wiederbeschaffung.
Melden Sie uns den Schaden bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular, Schadenfotos können Sie uns vorab per WhatsApp schicken. Wir begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht, am Unfallort, zu Hause oder in der Werkstatt, ein Bürobesuch ist nicht nötig. Anschließend übernehmen wir die Meldung an die gegnerische Versicherung und setzen uns für eine faire und vollständige Erstattung Ihrer Ansprüche ein, wir rechnen direkt mit ihr ab, eine Vorkasse ist dabei nicht nötig.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten, für Sie ist das kostenlos bei Nichtverschulden. Ist die Schuldfrage noch unklar, beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich für Unfallgeschädigte, bevor Sie sich festlegen.
Rufen Sie uns unter 0177 4010478 an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wie die Abrechnung bei einem Totalschaden im Detail abläuft, beantworten wir ausführlich in unseren FAQ. Mehr zur Ermittlung des Restwerts lesen Sie in unserem Ratgeber Restwert richtig ermitteln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist der Wiederbeschaffungswert dasselbe wie der Neupreis meines Fahrzeugs?
Nein. Der Neupreis bezieht sich auf ein fabrikneues Fahrzeug. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug mit vergleichbarem Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt.
Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert und entspricht dem Betrag, den Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen.
Wo finde ich den Wiederbeschaffungswert meines Fahrzeugs?
Der Wiederbeschaffungswert steht im Kfz-Gutachten, das ein unabhängiger Sachverständiger anhand von Vergleichsangeboten am regionalen Markt ermittelt. Ein einfacher Kostenvoranschlag enthält diesen Wert nicht.
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