EIFEL-SCHADENSERVICEKfz-Sachverständigenbüro · Kreis Euskirchen
Christoph Dederich, Kfz-Sachverständiger, bei der Fahrzeugübergabe

Leistung von Eifel-Schadenservice

Wiederbeschaffungswert und Restwert im Kreis Euskirchen

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert Ihres Fahrzeugs. Rufen Sie uns unter 0177 4010478 an oder schreiben Sie uns.

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Was sind Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Übersteigen die Reparaturkosten den Wert Ihres Fahrzeugs deutlich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Für die Abrechnung braucht es dann zwei Werte: den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, und den Restwert, den Marktwert Ihres beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand. Beide Werte zusammen entscheiden, wie viel Sie am Ende von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen.

Den Restwert legen nicht wir fest. Wir holen Angebote von regionalen Restwertaufkäufern ein und dokumentieren sie im Gutachten, die Versicherung setzt anschließend den höchsten marktüblichen Wert an. So bleibt die Abrechnung nachvollziehbar. Unser Unfallgutachten und die Restwertermittlung gehören bei einem Totalschaden zusammen.

Ihr Kfz-Gutachter im Kreis Euskirchen

Unabhängig

Wir arbeiten unabhängig, ohne Bindung an Werkstatt oder Versicherung. Sie haben freie Gutachterwahl und müssen nicht den Gutachter der Gegenseite akzeptieren.

Vor Ort bei Ihnen

Wir begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht: am Unfallort, zu Hause oder in der Werkstatt. Auch abends und am Wochenende sind wir erreichbar.

Nachvollziehbar dokumentiert

Restwertangebote und Wiederbeschaffungswert dokumentieren wir vollständig im Gutachten, damit die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung nachvollziehbar bleibt.

So läuft es ab

KontaktaufnahmeMelden Sie uns den Schaden bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular.
BegutachtungWir begutachten den Schaden an Ihrem Fahrzeug bei Ihnen vor Ort und ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert.
SchadenmeldungWir übernehmen die Meldung an die gegnerische Versicherung, inklusive der dokumentierten Restwertangebote.
SchadenregulierungWir setzen uns für eine faire und vollständige Erstattung Ihrer Ansprüche ein.

Sie hinterlassen Ihre Daten, wir melden uns schnellstmöglich:

Die Nachricht geht direkt per E-Mail an uns.

Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit vorbereiteter Nachricht an info@eifel-schadenservice.de, nichts wird ohne Ihr Zutun gesendet.

Seit über 10 Jahren für Sie im Einsatz!

Wir sind Ihr unabhängiger und freier Sachverständiger im Kreis Euskirchen, erreichbar unter 0177 4010478, auch abends und am Wochenende.


Effektive Schadensabwicklung:
Die nächsten Schritte im Überblick

KontaktaufnahmeMelden Sie uns den Schaden bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular.
BegutachtungWir begutachten den Schaden an Ihrem Fahrzeug bei Ihnen vor Ort und ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert.
SchadenmeldungWir übernehmen die Meldung an die gegnerische Versicherung, inklusive der dokumentierten Restwertangebote.
SchadenregulierungWir setzen uns für eine faire und vollständige Erstattung Ihrer Ansprüche ein.

Unsere Leistungen im Überblick

Unfallschaden an der Fahrzeugfront, dokumentiert von Eifel-Schadenservice

Unfallgutachten

Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall: alles, was die gegnerische Versicherung erstatten muss. Kostenlos bei Nichtverschulden.

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Fahrzeug fotografiert für den Kostenvoranschlag online

Kostenvoranschlag online

Fotos hochladen, 79 € Festpreis, Kostenvoranschlag vom Sachverständigen als PDF in 24 Stunden. Ohne Vor-Ort-Termin.

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Gebrauchtwagen vor dem Kauf geprüft

Gebrauchtwagencheck

Vor dem Kauf unabhängig vor Ort geprüft: über 50 Prüfpunkte, Report in 24 Stunden, Standard-Check 179 €.

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3D-Karte des Kreis Euskirchen mit allen Einsatzorten: Euskirchen, Mechernich, Kall, Zülpich, Blankenheim, Schleiden, Bad Münstereifel, Weilerswist, Hellenthal, Nettersheim, Dahlem

Einsatzgebiete!

Kfz-Gutachten im gesamten Kreis Euskirchen und in Düren!

Gut zu wissen

Ablauf: Wann brauchen Sie Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Diese Frage stellt sich, wenn ein Unfallschaden so hoch ausfällt, dass sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt, etwa wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Versicherer setzen hier häufig eine Grenze von etwa 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts an, die sogenannte 130-Prozent-Regel. Wird sie überschritten, gilt Ihr Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden. Die Abrechnung erfolgt dann in der Regel fiktiv, Sie erhalten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Zur Einordnung ein Rechenbeispiel mit angenommenen, runden Werten: Liegt der Wiederbeschaffungswert bei 10.000 € und der Restwert bei 3.000 €, ergibt sich eine Differenz von 7.000 €, die Sie von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Die tatsächlichen Werte hängen immer vom Einzelfall ab und stehen erst nach der Begutachtung an Ihrem Fahrzeug fest, egal ob es nach dem Unfall in Euskirchen, rund um Schleiden-Gemünd oder anderswo im Kreis Euskirchen steht. Melden Sie uns den Schaden bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular, telefonisch erreichen Sie uns unter 0177 4010478.

Das steht im Gutachten

Unser Gutachten dokumentiert bei einem Totalschaden:

  • Wiederbeschaffungswert und Restwert auf Basis der eingeholten Angebote regionaler Restwertaufkäufer
  • Reparaturdauer
  • Wertminderung und Nutzungsausfall
  • Grundlage für die fiktive oder tatsächliche Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung

Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenlos bei Nichtverschulden, die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Kosten, eine Vorkasse ist nicht nötig. Zeigt der Prüfbericht der Versicherung einen abweichenden Wert, prüfen wir das im Rahmen unserer Stellungnahme bei Kürzung fachlich. Mehr zur Berechnung des Restwerts beantworten wir ausführlich in unseren FAQ, für die Terminvereinbarung nutzen Sie unsere Kontaktseite.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ermittelt die Restwertangebote für mein Fahrzeug?

Wir holen die Angebote bei regionalen Restwertaufkäufern ein und dokumentieren sie vollständig im Gutachten. Die Versicherung setzt anschließend den höchsten marktüblichen Wert an, damit die Abrechnung nachvollziehbar bleibt.

Muss ich mein Fahrzeug nach einem Totalschaden verkaufen?

Nein. Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert und entscheiden selbst, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen, weiterfahren oder verkaufen.

Bekomme ich auch eine Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug?

Ja, den Nutzungsausfall für die Tage ohne nutzbares Fahrzeug erfassen wir im Gutachten zusammen mit Wiederbeschaffungswert und Restwert, damit auch dieser Teil Ihres Schadens gegenüber der Versicherung belegt ist.

Warum ein eigenes Gutachten und nicht die Restwertbörse der Versicherung nutzen?

Sie haben freie Gutachterwahl und müssen nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Wir arbeiten unabhängig, ohne Bindung an Werkstatt oder Versicherung, und prüfen abweichende Werte im Zweifel mit einer eigenen, fachlich begründeten Stellungnahme.

Muss ich die Kosten für das Gutachten vorstrecken?

Nein. Wir stellen das Gutachten direkt der gegnerischen Versicherung zu und rechnen bei einem unverschuldeten Unfall direkt mit ihr ab, ohne Vorkasse durch Sie.

Wir helfen Ihnen: jetzt Gutachten beauftragen, kostenlos für Unfallgeschädigte

Ein Anruf genügt, den Rest übernehmen wir, von der Besichtigung bis zur Zahlung der Versicherung.

0177 4010478

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

AdresseLandstraße 105, 53894 Mechernich
Telefonnummer0177 4010478
E-Mail Adresseinfo@eifel-schadenservice.de
ErreichbarkeitAuch abends und am Wochenende, wenn wir nicht rangehen, rufen wir zurück

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