Kfz Gutachter Euskirchen Mechernich – unabhängiges Unfallgutachten

Kfz-Sachverständigenbüro

Eifel-Schadenservice

Ob Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung oder Kostenvoranschlag – wir stehen Ihnen persönlich zur Seite und kümmern uns um eine reibungslose Abwicklung mit der Versicherung. Ich komme zu Ihnen!

Unfallgutachten in Euskirchen – schnelle Hilfe nach dem Unfall

Wir sind Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger und erstellen rechtssichere Gutachten direkt vor Ort. Ob in Mechernich, Zülpich, Bad Münstereifel oder in der Region Euskirchen: wir sichern Ihre Ansprüche schnell und zuverlässig.

Ihre Vorteile mit einem Gutachten vom Experten in Euskirchen

Was machen wir

Unsere Dienstleistungen

🛠️ Beratung

  • Soforthilfe & kostenlose Beratung in Euskirchen
  • Unabhängige, fachlich fundierte Einschätzung
  • Keine Kosten bei einem unverschuldeten Unfall
  • Hilfe bei Fragen zur Schadenregulierung

🔍 Beurteilung

  • Analyse von Unfallschäden und Mängeln
  • Plausibilitätsprüfung fremder Gutachten
  • Klärung von Unfallhergang und Ursache

🗒️ Bewertung

  • Bewertung des aktuellen Fahrzeugzustands
  • Berechnung von Restwert & Wiederbeschaffungswert
  • Ideal für Verkauf, Leasing oder Wertnachweis

🧰 Weitere Leistungen

  • Kostenvoranschläge und Kleingutachten bei Bagatellschäden
  • Reparaturbegleitung & Fotodokumentation
  • Technische Stellungnahmen zu Schäden und Mängeln
  • Fahrzeugbewertungen bei Kauf, Verkauf oder Leasing
  • Ich komme zu Ihnen nach Hause
Fahrzeugbewertung Euskirchen – Eifel-Schadenservice

Nach einem Unfall zählt jede Entscheidung – und ein unabhängiger Partner, der für Sie da ist. Ich stehe an Ihrer Seite, kläre die Fakten, sichere Ihre Ansprüche und sorge dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Christoph Dederich

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe, unverbindliche Schätzung der Reparaturkosten – meist ohne detaillierte technische Bewertung.

Ein Gutachten hingegen ist eine rechtsverbindliche und fundierte Einschätzung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Es enthält zusätzlich Angaben zu Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert – wichtig z. B. für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung.


Ja! Auch bei kleineren Schäden oder Bagatellschäden unter 750 € erstellen wir professionelle Kostenvoranschläge oder Kleingutachten.

Diese sind oft ausreichend für die Abrechnung mit der Versicherung und deutlich detaillierter als Werkstatt-Schätzungen.

👉 Schnell, nachvollziehbar und auf Wunsch auch digital für Ihre Versicherung.


Ein Kostenvoranschlag dient lediglich der Kalkulation des Schadens – er hat keinen beweissichernden Charakter.

Wertminderung, Nutzungsausfall und andere Schadenspositionen werden oft nicht berücksichtigt.
Daher kann es bei der Regulierung mit der Versicherung zu Nachteilen kommen.

Für eine rechtssichere Abwicklung ist ein Gutachten die bessere Wahl – insbesondere ab einem Schaden von ca. 750 €.


Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für das Gutachten in Euskirchen.

Ausnahme: Handelt es sich um einen sogenannten Bagatellschaden unter ca. 715 € Reparaturkosten, ist laut
BGH-Urteil VI ZR 365/03
meist kein vollständiges Gutachten erforderlich – in diesen Fällen reicht häufig ein Kostenvoranschlag oder Kleingutachten aus.

In der Praxis wird häufig von einer Bagatellgrenze von 750 € gesprochen, um einen kleinen Puffer zu berücksichtigen. Entscheidend ist jedoch:
Ab ca. 715 € dürfen Gutachterkosten erstattet werden.


Die sogenannte Bagatellgrenze liegt laut Rechtsprechung bei ca. 750 €. Der BGH entschied am 30.11.2004 (VI ZR 365/03): Bei Reparaturkosten von 715 € liegt kein Bagatellschaden vor – der Versicherer muss die Gutachterkosten tragen.

Wichtig: Die Entscheidung, ob ein Gutachten sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Aussagen der Versicherung („Reparaturfreigabe“) ersetzen kein Gutachten – und schränken Ihr Recht auf freie Beweissicherung nicht ein.


Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In der Regel setzen Versicherer eine Grenze von etwa 130 % des Wiederbeschaffungswerts an (sog. 130-Prozent-Regel). Wird diese überschritten, gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden.


Wird ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt, erfolgt die Abrechnung in der Regel fiktiv. Das bedeutet, die Versicherung zahlt nicht die tatsächlichen Reparaturkosten, sondern die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs:

Wiederbeschaffungswert (netto) – Restwert = Auszahlungsbetrag

Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch auf dem Markt erzielen kann.


Der Restwert ist der Marktwert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand. Er wird nicht vom Gutachter festgelegt, sondern dieser holt Restwertangebote von regionalen Restwertaufkäufern ein. Die Versicherung verwendet den höchsten marktüblichen Wert für die Abrechnung.

Wichtig: Der Gutachter dokumentiert die Angebote im Gutachten, trifft aber selbst keine willkürliche Festlegung. So bleibt die Abrechnung für Sie und die Versicherung nachvollziehbar und rechtssicher.

Ein Unfallgutachten in Euskirchen durch unser Büro bietet Ihnen schnelle Hilfe, rechtssichere Gutachten und die direkte Abwicklung mit der Versicherung. Als erfahrener Kfz-Sachverständiger in der Nähe stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite – unabhängig, zuverlässig und kompetent.


Die Erstellung von Gutachten in Euskirchen erfolgt bei uns ohne lange Wartezeiten. Ob Verkehrsunfall, Wildschaden oder Wertgutachten – wir kümmern uns um alle Details und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung vollständig berücksichtigt werden.


Wenn Sie einen Kfz-Gutachter in der Nähe suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir kommen auf Wunsch auch direkt zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt und übernehmen die komplette Dokumentation des Schadens. So sparen Sie Zeit und erhalten ein professionelles Gutachten, das Ihnen rechtliche Sicherheit gibt.

Mehr über uns finden Sie auf unserer Startseite – oder Sie rufen uns direkt an.

Angaben gemäß § 5 TMG:

Kfz-Sachverständigenbüro Eifel-Schadenservice
Inhaber: Christoph Dederich
Landstraße 105
53894 Mechernich
Deutschland

Kontakt:

Telefon: 0177 4010478
E-Mail: mail@eifel-schadenservice.de

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 211/5016/2807

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis zu Marken und Produktdarstellungen:

Die auf dieser Website genannten Produktmarken und Abbildungen stellen keine bezahlten Platzierungen dar. Alle dargestellten Produkte sind unabhängig beschafft und stehen in keinem Zusammenhang mit Sponsoring oder Werbung durch Dritte.

Datenschutzerklärung (Stand: 2025)

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze

Christoph Dederich
Kfz-Sachverständigenbüro Eifel-Schadenservice
Landstraße 105
53894 Mechernich
Deutschland
E-Mail: info@eifel-schadenservice.de

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  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

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Aktualität

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