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Ob Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung oder Kostenvoranschlag – wir stehen Ihnen persönlich zur Seite und kümmern uns um eine reibungslose Abwicklung mit der Versicherung. Ich komme zu Ihnen!

Unfallgutachten FAQ – Ihre häufigsten Fragen verständlich erklärt

Ein Unfall ist schon Stress genug – hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Unfallgutachten.

Unfallgutachten – häufige Fragen klar beantwortet

Alles Wichtige zu Kosten, Rechten, Bagatellgrenze, Totalschaden & Abrechnung – verständlich erklärt, mit Praxisbezug und ohne Juristendeutsch.

Kosten & Rechte

Wer zahlt den Gutachter?

💡 Gute Nachricht: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind (Haftpflichtfall), trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das vollständige Gutachten. Sie beauftragen uns direkt – die Abrechnung erfolgt rechtssicher über die Versicherung des Unfallverursachers.

🔎 Ausnahme Bagatellschaden: Liegen die reinen Reparaturkosten deutlich unter ca. 715 € (BGH VI ZR 365/03), genügt oft ein Kostenvoranschlag oder ein Kleingutachten. Wichtig: Ein volles Gutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer und Restwert – Positionen, die bei einem einfachen Kostenvoranschlag häufig fehlen.

🛡️ Kasko: Bei Teil-/Vollkasko hängt die Kostenübernahme von Ihrer Police ab. Sprechen Sie uns an – wir geben eine kurze Einschätzung, was für Ihren Fall sinnvoll ist.

Kurz gesagt: Als Geschädigter zahlen Sie in der Regel nichts. Wir prüfen kostenlos, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag die beste Lösung für Sie ist.
Freie Gutachterwahl – darf mir die Versicherung jemanden vorschreiben?

Nein. Im Haftpflichtfall haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Empfehlungen oder Vorgaben der gegnerischen Versicherung sind für Sie nicht bindend. Ziel der freien Wahl: Unabhängigkeit und eine faire Regulierung zu Ihren Gunsten.

📄 In der Kasko-Versicherung können vertragliche Besonderheiten gelten. Wir prüfen das gern mit Ihnen und sagen klar, welche Optionen Sie haben.

Was ist besser: fiktiv abrechnen oder reparieren?

💶 Fiktive Abrechnung bedeutet: Die Versicherung zahlt auf Basis des Gutachtens, ohne dass Sie eine Reparaturrechnung einreichen müssen. Das verschafft Ihnen Flexibilität (z. B. spätere, günstigere Reparatur oder Verkauf).

🔧 Reparatur mit Rechnung kann sinnvoll sein, wenn Sie das Fahrzeug lange weiter nutzen möchten. Je nach Fall können dann zusätzliche Positionen wie z. B. Mehrwertsteuer relevant werden.

Unsere Empfehlung ist immer individuell: Wir zeigen Ihnen beide Wege – transparent, mit Zahlen – und Sie entscheiden, was besser passt.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

📈 Ein Gutachten lohnt sich bereits knapp über der Bagatellgrenze. Nur ein vollwertiges Gutachten dokumentiert Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und Restwert – also genau die Punkte, die für die volle Erstattung entscheidend sind.

🧾 Ein reiner Kostenvoranschlag betrachtet meistens nur die Reparaturkosten und hat keine Beweisfunktion. Dadurch verschenken viele Geschädigte unnötig Geld.

Praxiswert: Ab ca. 750 € Gesamtschaden ist ein Gutachten fast immer die bessere Wahl.
Unterschied Kostenvoranschlag vs. Gutachten

🧮 Kostenvoranschlag: Schätzung der Reparaturkosten, keine Beweis- und keine volle Anspruchsgrundlage. Meist ohne Wertminderung, Nutzungsausfall & Restwert.

📘 Gutachten: Unabhängige, rechtssichere Grundlage mit Fotodokumentation, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer und Restwertangeboten. Damit lassen sich Ansprüche vollständig und nachweisbar durchsetzen.

Totalschaden & Abrechnung

Ab wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

⚖️ Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In der Praxis gilt häufig die 130-Prozent-Regel: Liegt die Reparatur bei maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts und ist die Wiederherstellung technisch möglich und zumutbar, kann ausnahmsweise dennoch repariert werden.

Wir rechnen Ihren Fall mit realistischen Marktwerten und transparenten Angeboten – so haben Sie eine klare Entscheidungsgrundlage.

Wie wird bei einem Totalschaden abgerechnet?

💳 Üblich ist die fiktive Abrechnung nach der Formel: Wiederbeschaffungswert – Restwert = Auszahlungsbetrag. Alle Werte werden im Gutachten nachvollziehbar belegt (Marktpreise, Restwertangebote, Fahrzeugzustand).

Wir erklären Ihnen, ob Alternativen (z. B. Reparatur innerhalb der 130-Prozent-Regel) sinnvoll sein können.

Wie wird der Restwert bestimmt?

📷 Der Restwert ist der erzielbare Marktpreis Ihres Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Er wird über echte, nachvollziehbare Restwertangebote seriöser Aufkäufer ermittelt – nicht “frei Hand” festgelegt.

Transparenz ist Pflicht: Die Angebote werden im Gutachten dokumentiert, damit die Abrechnung rechtssicher und überprüfbar ist.

Nutzungsausfall & Mietwagen

Steht mir Nutzungsausfall oder Mietwagen zu?

🚗 Im Haftpflichtfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen – beides gleichzeitig geht nicht. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe und der Ausfallzeit, die im Gutachten festgehalten wird.

Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall wirtschaftlich und praktisch am meisten Sinn ergibt.

Ablauf & Tempo

Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?

⏱️ Nach der Besichtigung erstellen wir Ihr Gutachten in der Regel sehr zügig – häufig innerhalb von 24–48 Stunden. Bei komplexeren Schäden oder fehlenden Unterlagen kann es etwas länger dauern. Sie erhalten eine klare Zeitangabe.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Fotos vom Schaden / Unfallskizze, ggf. Polizei-/Unfallbericht
  • Daten der Gegenseite und Versicherung (falls vorhanden)
  • Rechnungen über Sonderausstattungen/Anbauten (zur Wertermittlung)

Alles nicht zur Hand? Kein Problem – wir sagen Ihnen, was wir akut wirklich brauchen.

Muss die Polizei kommen?

👮 Nicht zwingend. Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder großem Sachschaden ist die Polizei sinnvoll. Grundsätzlich sind Fotos, Daten und das Gutachten für die spätere Regulierung entscheidend.

Kostenhinweis

Was kostet das für mich?

🧾 Haftpflicht (unverschuldet): Die gegnerische Versicherung übernimmt die Gutachterkosten vollständig. Sie zahlen nichts.

📑 Kasko: Abhängig von Ihrer Police. Wir geben eine kurze Einschätzung, ob und wie die Kosten übernommen werden.

Unser Ziel: Maximale Erstattung bei minimalem Aufwand für Sie – transparent, unabhängig, rechtssicher.

📞 Kontaktieren Sie uns jetzt

Schnelle Hilfe nach dem Unfall – unabhängig & rechtssicher.

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  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

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