
Ein Unfall ist schon Stress genug – hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Unfallgutachten.
Alles Wichtige zu Kosten, Rechten, Bagatellgrenze, Totalschaden & Abrechnung – verständlich erklärt, mit Praxisbezug und ohne Juristendeutsch.
💡 Gute Nachricht: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind (Haftpflichtfall), trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das vollständige Gutachten. Sie beauftragen uns direkt – die Abrechnung erfolgt rechtssicher über die Versicherung des Unfallverursachers.
🔎 Ausnahme Bagatellschaden: Liegen die reinen Reparaturkosten deutlich unter ca. 715 € (BGH VI ZR 365/03), genügt oft ein Kostenvoranschlag oder ein Kleingutachten. Wichtig: Ein volles Gutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer und Restwert – Positionen, die bei einem einfachen Kostenvoranschlag häufig fehlen.
🛡️ Kasko: Bei Teil-/Vollkasko hängt die Kostenübernahme von Ihrer Police ab. Sprechen Sie uns an – wir geben eine kurze Einschätzung, was für Ihren Fall sinnvoll ist.
✅ Nein. Im Haftpflichtfall haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Empfehlungen oder Vorgaben der gegnerischen Versicherung sind für Sie nicht bindend. Ziel der freien Wahl: Unabhängigkeit und eine faire Regulierung zu Ihren Gunsten.
📄 In der Kasko-Versicherung können vertragliche Besonderheiten gelten. Wir prüfen das gern mit Ihnen und sagen klar, welche Optionen Sie haben.
💶 Fiktive Abrechnung bedeutet: Die Versicherung zahlt auf Basis des Gutachtens, ohne dass Sie eine Reparaturrechnung einreichen müssen. Das verschafft Ihnen Flexibilität (z. B. spätere, günstigere Reparatur oder Verkauf).
🔧 Reparatur mit Rechnung kann sinnvoll sein, wenn Sie das Fahrzeug lange weiter nutzen möchten. Je nach Fall können dann zusätzliche Positionen wie z. B. Mehrwertsteuer relevant werden.
📈 Ein Gutachten lohnt sich bereits knapp über der Bagatellgrenze. Nur ein vollwertiges Gutachten dokumentiert Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und Restwert – also genau die Punkte, die für die volle Erstattung entscheidend sind.
🧾 Ein reiner Kostenvoranschlag betrachtet meistens nur die Reparaturkosten und hat keine Beweisfunktion. Dadurch verschenken viele Geschädigte unnötig Geld.
🧮 Kostenvoranschlag: Schätzung der Reparaturkosten, keine Beweis- und keine volle Anspruchsgrundlage. Meist ohne Wertminderung, Nutzungsausfall & Restwert.
📘 Gutachten: Unabhängige, rechtssichere Grundlage mit Fotodokumentation, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer und Restwertangeboten. Damit lassen sich Ansprüche vollständig und nachweisbar durchsetzen.
⚖️ Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In der Praxis gilt häufig die 130-Prozent-Regel: Liegt die Reparatur bei maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts und ist die Wiederherstellung technisch möglich und zumutbar, kann ausnahmsweise dennoch repariert werden.
Wir rechnen Ihren Fall mit realistischen Marktwerten und transparenten Angeboten – so haben Sie eine klare Entscheidungsgrundlage.
💳 Üblich ist die fiktive Abrechnung nach der Formel: Wiederbeschaffungswert – Restwert = Auszahlungsbetrag. Alle Werte werden im Gutachten nachvollziehbar belegt (Marktpreise, Restwertangebote, Fahrzeugzustand).
Wir erklären Ihnen, ob Alternativen (z. B. Reparatur innerhalb der 130-Prozent-Regel) sinnvoll sein können.
📷 Der Restwert ist der erzielbare Marktpreis Ihres Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Er wird über echte, nachvollziehbare Restwertangebote seriöser Aufkäufer ermittelt – nicht “frei Hand” festgelegt.
Transparenz ist Pflicht: Die Angebote werden im Gutachten dokumentiert, damit die Abrechnung rechtssicher und überprüfbar ist.
🚗 Im Haftpflichtfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen – beides gleichzeitig geht nicht. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe und der Ausfallzeit, die im Gutachten festgehalten wird.
Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall wirtschaftlich und praktisch am meisten Sinn ergibt.
⏱️ Nach der Besichtigung erstellen wir Ihr Gutachten in der Regel sehr zügig – häufig innerhalb von 24–48 Stunden. Bei komplexeren Schäden oder fehlenden Unterlagen kann es etwas länger dauern. Sie erhalten eine klare Zeitangabe.
Alles nicht zur Hand? Kein Problem – wir sagen Ihnen, was wir akut wirklich brauchen.
👮 Nicht zwingend. Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder großem Sachschaden ist die Polizei sinnvoll. Grundsätzlich sind Fotos, Daten und das Gutachten für die spätere Regulierung entscheidend.
🧾 Haftpflicht (unverschuldet): Die gegnerische Versicherung übernimmt die Gutachterkosten vollständig. Sie zahlen nichts.
📑 Kasko: Abhängig von Ihrer Police. Wir geben eine kurze Einschätzung, ob und wie die Kosten übernommen werden.
Schnelle Hilfe nach dem Unfall – unabhängig & rechtssicher.
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